Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Davina Rathje Fotografie -
§ 1 GELTUNGSBEREICH
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Die folgenden Bestimmungen gelten für sämtliche Angebote, Aufträge, Dienstleistungen und Lieferungen von Davina Rathje Fotografie (nachfolgend „Fotografin“ genannt).
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Die Annahme jeglicher Dienstleistungen impliziert die vollständige Akzeptanz und Zustimmung zu diesen Bestimmungen.
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Absprachen außerhalb dieser Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten wurden.
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Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn die Fotografin sie schriftlich anerkennt.
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Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Dienstleistung in Anspruch genommen wird (z. B. durch Buchung eines Shootings, Annahme von Bildmaterial oder Produkten usw.).
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei einer fortwährenden Geschäftsbeziehung automatisch für zukünftige Aufträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen der Fotografin, ohne dass sie jedes Mal erneut vereinbart werden müssen.
§ 2 VERGÜTUNG UND EIGENTUMSVORBEHALT
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Die zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preise bleiben auch dann wirksam, wenn vor dem vereinbarten Termin Änderungen an den Preisen vorgenommen werden.
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Für Verträge über die Erstellung von Lichtbildwerken wird ein Honorar entweder als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale festgelegt. Zusätzliche Kosten (z.B. Fahrtkosten) werden separat berechnet und gemäß den Angaben auf der Website vom Kunden getragen.
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Die Grundgebühr von 99€ (inklusive einer Bilddatei), die bei jedem Shooting anfällt, ist sofort bei der Buchung des Shootings zu zahlen. Falls dies nicht erfolgt, wird der Termin für andere Buchungsanfragen freigegeben.
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Die Zahlung für weitere Produkte (zusätzliche einzelne Dateien oder Sparpakete) ist innerhalb von 7 Tagen nach Übermittlung der Bildauswahl durch den Kunden an die Fotografin und vor der Herausgabe des Endprodukts fällig. Bearbeitete Bilder und Produkte werden erst nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die von der Fotografin erstellten Produkte Eigentum der Fotografin. Die einfachen Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über, auch bei eventuellen Nachbestellungen.
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Der Kunde stimmt zu, Rechnungen per E-Mail zu erhalten, wobei der Postversand entfällt.
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Offensichtliche Rechen- oder Schreibfehler in einer Rechnung berechtigen die Fotografin zur Korrektur, auch wenn die Rechnung bereits erstellt wurde.
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Die Fotografin behält sich das Recht vor, vom Auftrag zurückzutreten oder bei Teilzahlungen Leistungen auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Inkasso- oder Mahnverfahren einzuleiten.
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Stimmt das Endergebnis der Fotografin nicht mit den Vorstellungen des Kunden überein, ist die Fotografin nicht verpflichtet, dem Kunden entgegenzukommen. Bei Nachbearbeitungen auf Wunsch des Kunden wird eine separate, zusätzliche Vergütung zwischen dem Kunden und der Fotografin vereinbart.
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Überschreitet der Wunsch des Kunden den üblichen Aufwand für die Bildbearbeitung der Fotografin, wird eine Zusatzgebühr entsprechend dem Mehraufwand fällig.
Überweisungen sind zu richten an:
Empfänger: Davina Rathje
IBAN: DE16 1001 1001 2792 2977 86
Kreditinstitut: N26 Bank GmbH
Verwendungszweck: Rechnungsnummer + Name des Auftraggebers
§ 3 LEISTUNGSSTÖRUNG, AUSFALLHONORAR
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Wenn die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die nicht in der Verantwortung des Fotografen liegen, erheblich überschritten wird, erhöht sich das Honorar des Fotografen entsprechend. Falls der Auftraggeber vorsätzlich oder fahrlässig handelt, behält sich der Fotograf das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
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Im Falle einer Nichtdurchführung oder Absage eines Auftrags aus Gründen, die nicht dem Fotografen zuzurechnen sind, kann dieser ein Ausfallhonorar ohne Nachweis eines entstandenen Schadens wie folgt in Rechnung stellen:
7 Tage bis 72 Std. vor dem Termin – 30% der anfallenden Gg. von 99€
bis 48 Std. vor dem Termin – 50% der anfallenden Gg. von 99€
bis 24 Std. vor dem Termin oder am Shootingtag - 100% der anfallenden Gg. von 99€
Entscheidend ist jeweils der Zeitpunkt, zu dem die schriftliche Rücktritts- oder Stornierungserklärung bei der Fotografin eingeht.
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Bei Krankheit oder Unfall (mit ärztlichem Attest) entfällt jegliches Ausfallhonorar.
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Falls der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht erscheint, ist das volle Honorar zu entrichten. Der Auftraggeber muss nachweisen, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist.
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Sollte ein bereits begonnener Auftrag ohne Verschulden der Fotografin nicht abgeschlossen werden, steht ihm ebenfalls das volle Honorar zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, sobald die Fotografin mit der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung beginnt.
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Wenn die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen überschritten, verschoben oder wiederholt wird, die nicht der Fotografin zuzurechnen sind, z.B. aufgrund nachträglicher Abweichungen vom Briefing oder unnötiger Wartezeiten vor Ort, erhöht sich das Honorar entsprechend dem ursprünglich vereinbarten Honorar.
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Im Falle von höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit, die es der Fotografin unmöglich machen, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb einer vorher vereinbarten Frist zu liefern, übernimmt die Fotografin keine Haftung. Sie behält sich das Recht vor, einen Shootingtermin abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird telefonisch oder per Nachricht (E-Mail, Telefon) informiert. Die Fotografin bemüht sich stets, den Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Fotografin nachzukommen und diese bestmöglich zu erfüllen. Gegebenenfalls geleistete Vorauszahlungen des Auftraggebers werden erstattet, oder es wird ein Ersatztermin für das ausgefallene Shooting vereinbart.
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Unwesentliche Änderungen im Ablauf des Fotoshootings oder eine zumutbare Verlegung des Ortes berechtigen nicht zu einer Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
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Liegt ein Ereignis vor, das die Durchführung des Shootings in der vereinbarten Form unmöglich macht und keiner der Vertragspartner dafür verantwortlich ist, wird zunächst versucht, einen Ersatztermin zu finden. Dabei muss der Terminkalender der Fotografin berücksichtigt werden.
§ 4 GESTALTUNGSFREIHEIT
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Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Fotos und Fotoarbeiten stets der künstlerischen Freiheit der Fotografin unterliegen. Daher sind Reklamationen oder Mängelrügen bezüglich des künstlerischen Gestaltungsspielraums der Fotografin ausgeschlossen. Kundenwünsche müssen vor Beginn des Shootings besprochen werden.
Der Auftraggeber ist über den Bildstil der Fotografin informiert. Die Aufnahmen erfolgen unter natürlichem Licht und mit weit geöffneter Blende, was dazu führen kann, dass nicht alle Bereiche des Fotos scharf sind (Gestaltungsmittel). Darüber hinaus können die Fotos Körnungen und Rauschen aufweisen, und die Farben entsprechen eventuell nicht immer zu 100 % den tatsächlichen Farben usw.. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung sind daher ausgeschlossen.
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Während des Shootings werden verschiedene Posen aufgenommen. Der Kunde kann eigene Ideen einbringen, jedoch übernimmt die Fotografin keine Garantie für die Umsetzung dieser Ideen. Die entstandenen Bilder entsprechen dem typischen Stil der Fotografin.
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Die Fotografin verpflichtet sich lediglich zur Erbringung der vereinbarten Leistung und nicht zu einem bestimmten Erfolg.
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Etwaige Beanstandungen des Bildmaterials jeglicher Art müssen unverzüglich nach Erhalt der fertigen Bilder, jedoch spätestens innerhalb von 7 Tagen, an die Fotografin gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei.
§ 5 URHEBER- & NUTZUNGSRECHT
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"Fotografien" (Bilder, Bilddateien usw.) gemäß diesen AGB sind sämtliche von der Fotografin erstellte Produkte, unabhängig von ihrer technischen Form oder dem Medium, in dem sie vorliegen. Der Kunde erkennt an, dass das von der Fotografin gelieferte Bildmaterial urheberrechtlich geschütztes Lichtbildwerk gemäß § 2 Abs.1 Ziff.5 des Urheberrechtsgesetzes ist.
Nutzungsrechte der Fotografin
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Die Nutzungsrechte an allen Fotografien verbleiben auch nach dem Kauf bei der Fotografin.
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Die Urheberrechte an den Fotografien liegen ebenfalls weiterhin bei der Fotografin und sind nicht übertragbar. Kundenwünsche bezüglich Gestaltung oder Bearbeitung der Fotografien begründen kein Miturheberrecht.
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Die Fotografin besitzt ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den Fotografien hinsichtlich aller Verwendungsbereiche, einschließlich Veröffentlichung, Vervielfältigung, Vermarktung und Ausstellung. Der Kunde hat keine Ansprüche gegen die Fotografin oder Dritte (z.B. Verlag) im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Fotografien.
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Etwaige Einschränkungen der Nutzungsrechte der Fotografien, wie beispielsweise die Nichtveröffentlichung von Fotografien, auf denen das Gesicht des Tierbesitzers erkennbar ist, müssen vor dem Fotoshooting ausdrücklich vereinbart und schriftlich festgehalten werden. Die Zurückhaltung des Veröffentlichungsrechts muss vor Beginn des Shootings deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden.
Nutzungsrechte des Kunden
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Die Fotografin überträgt dem Kunden jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien für private, nicht kommerzielle Zwecke. Jegliche kommerzielle Nutzung erfordert eine zusätzliche Vergütung.
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Die Veröffentlichung der web-optimierten digitalen Dateien im nichtkommerziellen Bereich des Internets ist gestattet, solange auf die Fotografin verwiesen wird. Die Kennzeichnung sollte im Impressum oder als Bildunterschrift wie folgt genannt werden:
"© Davina Rathje Fotografie | www.davina-rathje-fotografie.de"
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Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
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Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung der Fotografien bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Fotografin. Die Fotografien dürfen weder beschnitten noch mit Filtern versehen werden, die das Fotografenlogo unkenntlich machen.
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Der Kunde darf das Bildmaterial nur intern weitergeben und muss es sorgfältig behandeln.
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Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen behält sich die Fotografin das Recht vor, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
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Unbearbeitete Bilder aus der Vorschaugalerie dürfen nicht weiterverwendet werden und dienen nur der ersten Sichtung und Bildauswahl durch den Auftraggeber.
Dem Kunden werden keine unbearbeiteten Rohdaten (RAW) ausgehändigt.
§ 6 HAFTUNG, SCHADENERSATZ UND NEBENPFLICHTEN
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Die Verhinderung der Fotografin aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt führt nicht zu Schadensersatzansprüchen seitens des Auftraggebers.
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Fotoaufnahmen, insbesondere im Outdoorbereich, sind nie ohne Risiko. Der Kunde ist nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung gegen Unfälle und Bergung versichert. Die Fotografin übernimmt keine Verantwortung in diesem Zusammenhang.
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Die Fotografin trägt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände während des Shootings.
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Schäden, die durch Hilfspersonen verursacht werden, fallen nicht in die Haftung der Fotografin
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Die Daten werden von der Fotografin sorgfältig aufbewahrt. Sie behält sich jedoch das Recht vor, die Daten nach drei Monaten seit Beginn des Auftrags zu vernichten, ohne dazu verpflichtet zu sein.
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Die Fotografin haftet nicht für technischen Datenverlust aufgrund von Festplattenausfällen oder unlesbaren Speichermedien.
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Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags und erfolgt daher ohne Garantie.
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Die Geltendmachung von mittelbarem Schaden ist ausgeschlossen. Der Verlust des Werks bei der Fotografin beeinträchtigt nicht seinen Honoraranspruch, sofern er nicht dafür verantwortlich ist.
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Die Fotografin haftet nicht für die Verfügbarkeit oder ordnungsgemäße Funktion von Infrastrukturen, Software oder Internetübertragungswegen, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen.
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Die Reklamationsfrist für von der Fotografin erstellte Aufnahmen endet nach 7 Tagen.
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Schadensersatzansprüche gegen die Fotografin sind auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt. Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Nachweis zu erbringen, dass ein höherer, geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
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Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt wurden. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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Der Auftraggeber bestätigt, rechtmäßiger Eigentümer des Tieres zu sein, und haftet für entstandene Personen- oder Sachschäden.
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Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die gewählte Lokalität oder Ort am Tag des vereinbarten Fotoshootings genutzt werden kann und die Fotografie oder Filmaufnahmen dort gestattet sind. Er muss die entsprechende Einwilligung des Eigentümers (Property Release) einholen.
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Das Fotografieren und Filmen von Dritten während der Aufnahmen ist grundsätzlich untersagt. Bei Nichtbeachtung trotz wiederholter Aufforderung, dieses zu unterlassen, behält sich die Fotografin das Recht vor, die Fotoarbeiten sofort zu beenden und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§ 7 VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ
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Das ungenehmigte Veröffentlichen oder Verbreiten von Fotografien, sowie jegliche Manipulation der Bilddateien, die unbefugte Entfernung des Fotografenlogos oder andere Verstöße gegen das Nutzungsrecht stellen strafbare Handlungen dar. Wenn Fotografien, die gegen die AGB verstoßen, trotz einer einmaligen Abmahnung nicht aus dem Internet entfernt oder dennoch abgedruckt werden, kann ein mehrfaches Honorar in Rechnung gestellt werden.
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Falls der Urhebervermerk unterlassen, unvollständig, falsch platziert oder nicht eindeutig zugeordnet ist, ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu entrichten.
§ 8 WIDERRUFSRECHT
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Gemäß § 312 g Abs. 1 BGB ist das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ausgeschlossen, wie in § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB festgelegt, da die Waren gemäß den Anweisungen des Bestellers angefertigt werden und seinen persönlichen Bedürfnissen entsprechen.
§ 9 ABTRETUNG
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Der Vertragspartner ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin berechtigt, seine Rechte aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten zu verpfänden.
§ 10 ÄNDERUNG DER AGB
Die Fotografin behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern und zu ergänzen. Die aktuelle Version ist jederzeit unter Davina-Rathje-Fotografie.de einsehbar.
§ 11 SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile davon. Ungültige oder unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die ihrem rechtlichen oder wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommen. Gleiches gilt, falls diese AGB Lücken aufweisen.
